Die Fernarbeit hat Wohnung und Arbeitsplatz miteinander verschmolzen – Versicherungen denken jedoch noch in Grenzen: Die Hausratversicherung schützt den Haushalt, die betriebliche Sachversicherung den Standort. Dazwischen sitzt das Homeoffice.
Die typische Situation: Laptop, Monitor und Telefon des Arbeitgebers in der Wohnung des Mitarbeiters – bei einem Einbruch stellt sich heraus, dass die Hausratversicherung für „nicht zum Haushalt gehörenden“ Hausrat nicht oder nur bis zu einer niedrigen Grenze zahlt, während die betriebliche Sachversicherung im Regelfall nur für den Standort gilt. Im Modell der eigenen Geräte (BYOD) entsteht dieselbe Lücke umgekehrt. Die Lücke ist real, lässt sich aber von zwei Seiten schließen – man muss nur davon wissen.
Als ersten Schritt lohnt sich eine Bestandsaufnahme: Welcher Wert an Firmengeräten befindet sich in den Wohnungen der Mitarbeiter – auf Unternehmensebene ist das meist eine überraschend große Zahl.
Auf Arbeitnehmerseite bieten mehrere Hausratversicherungen einen Zusatzbaustein für die Erwerbstätigkeit an: eine benannte Deckung für die in der Wohnung zur Arbeit genutzten Geräte (eigene und zur Verwahrung übernommene fremde). Auf Unternehmensseite ist die Lösung die Erweiterung der Sachversicherung auf die Nutzung außerhalb des Standorts (typischerweise mit landesweiter oder EU-weiter Geltung) – diese kann für tragbare Geräte Diebstahl-, Bruch- und Elementarschadendeckung bieten, sofern die Sicherheitsvorschriften (z. B. Regeln zur Aufbewahrung im Fahrzeug) eingehalten werden.
Für Unternehmen ist der zweite Weg der systemische: eine Erweiterung für den gesamten Gerätepark, ohne Verwaltungsaufwand pro Mitarbeiter.
Die Haftungsfrage beim Homeoffice hat zwei Richtungen: Schäden, die der Mitarbeiter bei der Arbeit zu Hause verursacht (zum Beispiel ein Wasserschaden in der gemieteten Wohnung beim Trocknen von Firmenunterlagen – das Leben ist kreativ), sowie das Einstehen des Arbeitgebers für einen Arbeitsunfall des Mitarbeiters zu Hause. Letzteres ist das Terrain der Arbeitgeberhaftpflicht (ausführlich im Artikel auf felelosseg.biz) – die Fernarbeitsrichtlinie und die arbeitsschutzrechtliche Unterweisung sind hier die Schutzausrüstung des Unternehmens.
Den versicherungstechnischen Teil des praktischen Pakets schneidern wir auf das Unternehmen zu: Geräte-Erweiterung und eine einseitige Zusammenfassung der versicherungsrelevanten Punkte. Die Telearbeitsrichtlinie und die arbeitsschutzrechtliche Unterweisung sollten Sie mit einem Arbeitsrechtler bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit finalisieren – so bleibt auch die versicherungstechnische Seite des Homeoffice keine Grauzone.
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