Ist ein Arbeitnehmer am Schaden beteiligt, ist die Lage emotional und rechtlich dichter: Es geht um eine Kollegin oder einen Kollegen, nicht um einen fremden Geschädigten. Die Fälle gliedern sich in drei Typen – und die drei Typen gehen drei verschiedene Wege. Dieser Artikel ist der Kompass dazu; die rechtlichen Details richten sich nach den jeweils geltenden Vorschriften.
Bei einem Arbeitsunfall läuft parallel der amtliche Kreis – Protokoll zum Betriebsunfall, Meldepflichten nach den jeweils geltenden Vorschriften – und der Versicherungskreis. Letzterer ist zweigleisig: Auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber antwortet die Arbeitgeber-Erweiterung der Haftpflichtdeckung, dem Kollegen zahlt die Gruppenunfalldeckung eine fest vereinbarte Leistung – Letzteres schnell und unabhängig von Verschuldensfragen. Beide zusammen decken die materielle und die menschliche Seite ab; auch hier gelten die Regeln der Schadendokumentation.
Für einen Schaden, den ein Mitarbeiter bei der Arbeit nach außen verursacht, haftet typischerweise der Arbeitgeber – deshalb läuft ein solcher Fall über die Haftpflichtversicherung des Unternehmens: Meldung, Weiterleitung des Anspruchs des Geschädigten, Prüfung durch den Versicherer. Die Verhaltensregel ist dieselbe wie bei jedem Haftpflichtfall: Abstimmung mit dem Versicherer vor einer inhaltlichen Anerkennung – welcher Vertrag greift. Das Unternehmen kann anschließend intern die Frage der Arbeitnehmerhaftung prüfen – das ist bereits arbeitsrechtliches Terrain, nach den jeweils geltenden Vorschriften.
Das zu Schrott gefahrene Firmenauto, die fehlerhafte Maschinenbedienung, der Inventurfehlbestand – das sind in erster Linie arbeitsrechtliche und schadenersatzrechtliche Fragen zwischen Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften. Auf der Versicherungsseite zählt der Gegenstand des Schadens: Die Kaskoversicherung kann für den Fahrzeugschaden auch bei schuldhafter interner Verursachung greifen (je nach Bedingungen), die Sachdeckungen bei bestimmten internen Schäden nur eingeschränkt. Die Lehre gilt auf Portfolio-Ebene: Für die häufigen internen Schadentypen sind Vorbeugung und Prozessverbesserung das Hauptinstrument – Schadenverhütung –, die Versicherung ist die Ergänzung.
Dieser Artikel ist bewusst als Überblick gehalten: Die ausführlichen Informationen – Deckungen, Ausschlüsse, praktische Beispiele – finden Sie auf der jeweiligen Fachseite des Bereichs.
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